Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 01.05.2016

 

§ 1) Geltung

Die Homepage des Wittelsbacher Land e. V. ist eine Plattform für Anbieter aus den Bereichen Gastronomie, Hofläden und auch Beherbergungsbetriebe im Wittelsbacher Land/ Landkreis Aichach-Friedberg (nachfolgend: „Profil-Anbieter“). Diese haben auf der Plattform die Möglichkeit, sich ein kostenloses oder auch kostenpflichtiges Profil zu mieten, um sich darüber der Öffentlichkeit zu präsentieren. Betreiber der „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ ist der Wittelsbacher Land e. V., Münchner Straße 9, 86551 Aichach (nachfolgend: „Betreiber“).

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingung (nachfolgend: AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die der Wittelsbacher Land e. V. mit Profil-Anbietern im Rahmen einer Registrierung bzw. einer vertraglichen Profil-Mitgliedschaft eingeht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nicht.

(2) Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form vom Wittelsbacher Land e. V. erhältlich. Zusätzlich sind die AGB online auf der Website des Wittelsbacher Land e. V. (www.wittelsbacherland.de) einsehbar.

(3) Diese Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der „Plattform-Wittelsbacher Land e. V.“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Profil-Anbieter und dem Wittelsbacher Land e. V., unabhängig davon, ob der Profil-Anbieter entgeltliche oder unentgeltliche Leistungen vom Wittelsbacher Land e. V. in Anspruch nimmt.

(4) Ein Profil-Anbieter, der sich für die kostenlose Profil-Mitgliedschaft registriert, erwirbt eine unentgeltliche Profil-Mitgliedschaft auf der „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ (im Folgenden "unentgeltliche Mitgliedschaft" genannt).

(5) Ein Profil-Anbieter, der sich für die kostenpflichtige Profil-Mitgliedschaft registriert, erwirbt eine entgeltliche Mitgliedschaft auf der „Plattform Wittelsbacher Land e.V.“ (im Folgenden "entgeltliche Mitgliedschaft" genannt).

(6) Eine erfolgreiche Registrierung setzt die Anerkennung der AGB vom Profil-Anbieter voraus. Der Wittelsbacher Land e. V. stellt dem Profil-Anbieter bei der Registrierung bzw. bei Abschluss einer Profil-Mitgliedschaft die AGB zur Einsicht zur Verfügung.

(7) Änderung der AGB werden den Profil-Anbietern via Email mitgeteilt. Der Profil-Anbieter kann die Profil-Mitgliedschaft innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Wittelsbacher Land e. V. die AGB zu Ungunsten des Profil-Anbieters ändert. Macht der Profil-Anbieter von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

(8) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen dem Wittelsbacher Land e. V. und dem Profil-Anbieter treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

 

§ 2) Nutzungsvoraussetzungen und Vertragsschluss

(1) Ein Nutzer der „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ kann Anwendungen des Wittelsbacher Land e. V. nutzen (z. B. Suche von Profil-Anbietern), ohne ein eigenes Profil anlegen zu müssen. Mit der Registrierung eines Anbieter-Profils (nachfolgend: „Unternehmens-Profil“) gibt der Anbieter die eventuelle Sichtbarkeit des Profils auf der Plattform frei, in diesem Moment kommt ein Vertrag mit Wittelsbacher Land e. V. zu Stande.

(2) Jeder Profil-Anbieter verpflichtet sich, nur ein Profil anzulegen. Der Nutzer darf Dritten nicht gestatten, das eigene Anbieterprofil zu nutzen.

(3) Die Nutzung von Anwendungen des Wittelsbacher Land e. V. stellt kein Angebot, sondern nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch den Abschluss der Registrierung des Nutzers wird von Seiten des Profil-Anbieters ein Angebot an den Wittelsbacher Land e. V. zum Abschluss eines Vertrages unterbreitet. Erst durch Annahme von Seiten des Wittelsbacher Land  e. V. durch eine Freischaltung wird das Angebot angenommen. Der Wittelsbacher Land e. V. ist nicht zum Vertragsabschluss verpflichtet. Bei Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen akzeptiert der Anbieter die damit verbundene Zahlungsverpflichtung.

(4) Der Profil-Anbieter sichert zum Zeitpunkt der Bestätigung der Registrierung zu, dass alle Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten hinsichtlich aller von ihm genutzten Anwendungen während der gesamten Vertragslaufzeit wahr und vollständig zu halten. Bei nicht erfolgter Aktualisierung der Daten ist der Wittelsbacher Land e. V. nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(5) Änderungswünsche des Profil-Anbieters hinsichtlich einer manuellen Datenänderung, welche durch Wittelsbacher Land e. V. durchgeführt werden muss, können zusätzliche Kosten beinhalten, welche Wittelsbacher Land e. V. dem Nutzer in Rechnung stellen kann.

(6) Der Profil-Anbieter sichert zu, dass er volljährig ist. Für den Fall, dass der Anbieter in Rahmen bestimmter Anwendungen für eine juristische Person tätig wird, sichert der Nutzer zu, bevollmächtigt zu sein, um im Namen der juristischen Person tätig zu werden.

(7) Der Wittelsbacher Land e. V. leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, welche der Nutzer bei Wittelsbacher Land e. V. hinterlegt. Es besteht keine vollständige Möglichkeit der Kontrolle.

(8) Eine Profil-Mitgliedschaft wird immer durch eine vollständige Registrierung erworben. Vollständig bedeutet, dass alle als Pflichtinformationen gekennzeichneten Daten des Profil-Anbieters vorliegen.

(9) Der Profil-Anbieter mit entgeltlicher Mitgliedschaft erhält im Rahmen der Registrierung ein Passwort zugestellt, welches er geheim halten muss. Der Wittelsbacher Land e. V. wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Die Sicherung und Aufbewahrung der Zugangsdaten zum Wittelsbacher Land e. V.-Mitgliedskonto (Nutzername und Passwort) fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Profil-Anbieters.

(10) Dem Nutzer ist es untersagt, beleidigende oder verleumderische Inhalte über die „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ zu verbreiten. Zudem untersagt ist die Verwendung bzw. Verbreitung von pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Waren oder Dienstleistungen; unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer, insbesondere durch Spam (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG); Verwendung von gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistungen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein; oder Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme).

(11) Die Voraussetzungen für eine Wittelsbacher Land e. V. Profil-Mitgliedschaft im Rahmen einer Registrierung als Anbieter sind:

- Profil-Anbieter aus der Kategorie „Hofläden“ erzeugen eigene Produkte oder bietet Produkte von regionalen Erzeugern in ihrem Produktsortiment an.

- Profil-Anbieter aus der Kategorie „Gastronomie“ bieten eine gastronomische Einkehrmöglichkeit im Wittelsbacher Land (Landkreis Aichach-Friedberg) an.

- Profil-Anbieter aus der Kategorie „Beherbergungsbetriebe“ bieten eine Unterkunft im Wittelsbacher Land (Landkreis Aichach-Friedberg) an.

 

§ 3) Allgemeine Pflichten eines Profil-Anbieters

(1) Der Profil-Anbieter verpflichtet sich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen. Der Profil-Anbieter ist verpflichtet, Angaben über seinen Anbieterstatus transparent zu machen: Ist er Selbsterzeuger und Händler, Gastronom oder Anbieter einer Unterkunft/Herberge/Hotel.

(2) Ein Profil-Anbieter verpflichtet sich, der „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ nur beizutreten, wenn die Voraussetzungen für eine Wittelsbacher Land e. V.-Profil-Mitgliedschaft erfüllt sind. Der Profil-Anbieter hat laufend zu überprüfen, ob er/sie die Voraussetzungen für eine Wittelsbacher Land e. V.-Profil-Mitgliedschaft weiterhin erfüllt. Der Wittelsbacher Land e. V. behält sich das Recht vor, eine subjektive Beurteilung darüber abzugeben, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen aus der Sicht des Wittelsbacher Land e. V. nicht erfüllt, ist eine Kündigung der Mitgliedschaft von Seiten des Wittelsbacher Land e. V. jederzeit möglich. Bereits zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.

(3) Der Profil-Anbieter verpflichtet sich, sein Profil aktuell zu halten und Veränderungen/ Änderungen im Unternehmen umgehende der Geschäftsstelle des Wittelsbacher Land e.V. mitzuteilen.

(4) Es steht dem Profil-Anbieter der entgeltlichen Mitgliedschaft frei, eine Verlinkung seines Wittelsbacher Land e. V.-Profils mit einer eigenen Website bzw. einem eigenen Webshop herzustellen. Der Profil-Anbieter hat die Aktualität und Funktionalität der Verlinkung selbst zu gewährleisten. Der Profil-Anbieter haftet selbst für Konsequenzen aus externen Verlinkungen, der Wittelsbacher Land e. V. ist nicht für den Inhalt von externen Verlinkungen verantwortlich.

(5) Der Profil-Anbieter verpflichtet sich, nur Bilder und Informationen auf der „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ zugänglich zu machen, welche urheberrechtlich unproblematisch sind.

(6) Der Profil-Anbieter erkennt mit der Mitgliedschaft an, dass alle Informationen, welche dem Wittelsbacher Land e. V. zur Verfügung gestellt werden, freiwilliger Natur sind, und von Dritten eingesehen werden können.

 

§ 4) Widerrufsrecht für den Anbieter

(1) Alle Anbieter haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach dem Tag des Vertragsabschluss diesen Vertrag zu widerrufen. Alle Kosten werden erstattet.

(2) Der Widerruf hat mit einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen.

(3) Alle bis dahin gezahlten Beiträge werden binnen vierzehn Tagen nach Eingang des Widerrufs zurückerstattet.

(4) Der Profil-Anbieter stimmt ausdrücklich zu, dass der Wittelsbacher Land e. V. vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.

(5) Der Widerruf hat an folgende Adresse zu erfolgen: 
Wittelsbacher Land e. V., Münchner Straße 9, 86551 Aichach

 

§ 5) Leistungen von Wittelsbacher Land e. V.

(1) Eine Leistung wird ausschließlich für die Profil-Anbieter erbracht. Plattform-Nutzer haben keinen Anspruch auf eine Leistungserbringung durch den Wittelsbacher Land e. V..

(2) Der Wittelsbacher Land e. V. verpflichtet sich den Profil-Anbietern gegenüber, die im Mitgliedsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei den Leistungen handelt es sich um eine Bereitstellung einer Web-Präsenz für die Profil-Anbieter.

(3) Ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang gehört ein laufender E-Mail- oder Telefon-Support oder eine regelmäßige Profilpflege.

(4) Der Wittelsbacher Land e. V. behält sich vor, die auf der „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, sofern es den Nutzern zumutbar erscheint. Gründe für eine Änderung müssen nicht angegeben werden. Über Leistungsänderungen informiert der Wittelsbacher Land e. V., der Profil-Anbieter hat ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grund einer Leistungsänderung, welche zum Nachteil des Profil-Anbieters ist.

 

§ 6) Haftung

(1) Der Wittelsbacher Land e. V. haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben der Profil-Anbieter.

(2) Der Wittelsbacher Land e. V. schließt keine Rechtsgeschäfte zwischen Nutzern und Profil-Anbietern ab, sondern stellt ausschließlich eine Plattform zur Verfügung. Dementsprechend kann der Wittelsbacher Land e. V. nicht für Rechtsgeschäfte, welche über die Plattform zu Stande kommen, haftbar gemacht werden.

(3) Für Störungen innerhalb des Internet oder des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung kann der Wittelsbacher Land e. V. keinesfalls haftbar gemacht werden.

(4) Der Wittelsbacher Land e. V. haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.

(5) Der Wittelsbacher Land e. V. sichert keine umfängliche Datensicherung zu. Bei Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Wittelsbacher Land e. V. beruht, kann Wittelsbacher Land e. V. nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 7) Entgelte, Rechnungsstellung

(1) Profil-Mitglieder können die vom Wittelsbacher Land e. V. vorgeschlagene Zahlungsmethode verwenden. Aktuell besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Kann eine Rechnung nicht eingezogen werden, trägt der Profil-Anbieter die daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbaren Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

(2) Dem Wittelsbacher Land e. V. steht es frei, Rechnungen und Mahnungen/Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

(3) Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für die vereinbarte Laufzeit, im Regelfall 12 Monate, bei Vertragsabschluss zahlbar.

(4) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags gilt für die Laufzeit des Vertrages, im Regelfall 12 Monate. Bei einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrags im Rahmen einer Verlängerung informiert der Wittelsbacher Land e. V. mindestens 60 Tage im Voraus via E-Mail. Dem Nutzer steht es frei, den Vertrag bei Bekanntwerden einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrags zum Laufzeitende zu kündigen.

(5) Der Wittelsbacher Land e. V. behält sich das Recht vor, die verschiedenen Mitgliedschaftsmodelle im Zeitablauf zu ändern bzw. anzupassen. Erfolgt dies zum Nachteil des Profil-Anbieters, steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

 

§ 8) Laufzeit, Beendigung des Vertrages, Rückzahlung von im Voraus bezahlten Entgelten

(1) Unentgeltliche Mitgliedschaften können jederzeit beidseitig gekündigt werden. Zum Schutz des Profil-Anbieters gegen unbefugte Löschung seines Anbieter-Profils durch Dritte kann der Wittelsbacher Land e. V. bei der Kündigung eine Identitätsfeststellung durchführen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und einer auf der „Plattform Wittelsbacher Land e. V.“ registrierten E-Mail-Adresse.

(2) Entgeltliche Mitgliedschaften gelten für die vereinbarte Laufzeit, im Regelfall für 12 Monate, bzw. einer individuellen Regelung. Findet keine Kündigung 30 Tage zum Laufzeitende seitens des Nutzers statt, dann verlängert sich die Mitgliedschaft um den vorher vereinbarten Zeitraum.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Freischaltung durch den Wittelsbacher Land e. V..

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Wittelsbacher Land e. V. berechtigt, nach zweimaliger Mahnung/Zahlungserinnerung (elektronische Form ausreichend) den Zugang des Profil-Anbieters zu sperren und das Vertragsverhältnis zu kündigen.

(5) Entgeltliche Mitgliedschaften können jeweils zum Jahresende gekündigt werden.

(6) Findet eine vorzeitige Kündigung innerhalb der Laufzeit statt, verbleiben die im Voraus bezahlten Mitgliedsbeiträge im vollen Umfang dem Wittelsbacher Land e. V.. Es erfolgt keine Rückvergütung des anteiligen Mitgliedsbeitrags durch den Wittelsbacher Land e. V..

(7) Die Kündigung hat schriftlich bzw. via Post oder E-Mail zu erfolgen. Der Wittelsbacher Land e. V. kann eine zusätzliche Legitimation bei Kündigung verlangen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

 

§ 9) Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw. ), die die Leistung des Wittelsbacher Land e. V. wesentlich stark beeinträchtigen, berechtigt den Wittelsbacher Land e. V., die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

(2) Der Wittelsbacher Land e. V. ist verpflichtet, die Profil-Anbieter, sofern die Möglichkeit einer Unterrichtung besteht, auf diesen Umstand hinzuweisen.

 

§ 10) Datenschutz

(1) Eine Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten findet nur statt, wenn der Nutzer eingewilligt hat oder dies durch Gesetz erlaubt ist. Eine Verwendung von personenbezogenen Daten aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten des Wittelsbacher Land e. V. gegenüber den Profil-Anbietern. Damit der Wittelsbacher Land e. V. die vom Anbieter erwarteten Leistungen erbringen kann, ist die Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich.

(2) Im Rahmen der Wittelsbacher Land e. V.-Lösungen ist es möglich, persönliche Daten zu teilen, Informationen und personenbezogene Daten auszutauschen. Die Bereitstellung und Übermittlung von Daten, Informationen und Nachrichten erfolgt auf eigene Gefahr.

(3) Der Profil-Anbieter erklärt sich bereit, dass der Wittelsbacher Land e. V. oder vom Wittelsbacher Land e. V. beauftragte Dritte personenbezogene Daten während der Vertragsdauer speichert. Bei ruhenden Mitgliedschaften bleiben die Daten beim Wittelsbacher Land e. V. gespeichert.

 

§ 11) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Der Wittelsbacher Land e. V. kann Unterauftragnehmer einsetzen. Der Wittelsbacher Land e. V. ist berechtigt, Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen.

(2) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.

(3) Gegenansprüche kann der Profil-Anbieter nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Profil-Anbieters sind ausgeschlossen.

(4) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Profil-Anbieter eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht.

(5) Der Profil-Anbieter ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Profil-Anbieter ist dieser selbst verantwortlich.

(6) Der Profil-Anbieter erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.

(7) Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich ungültig. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

(8) Die Wirksamkeit des Vertrages wird nicht durch einzelne unwirksame Bestimmungen berührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

(9) Erfüllungsort ist der Vereinssitz des Wittelsbacher Land e. V.:

Wittelsbacher Land e. V.
Werlbergerstraße 7
86551 Aichach

Der Wittelsbacher Land e. V. ist eingetragen beim Amtsgericht Augsburg – Registergericht – Vereinsnummer VR 10692

 

 

 

 

Aichach, 01.05.2016

Geschäftsstelle des Wittelsbacher Land e. V.