Von der Idee zum Projekt

Sie haben eine Idee und möchten diese auf ihre Förderfähigkeit prüfen lassen? Sie wollen anschließend an die Detailplanung gehen? Bei allen notwendigen Schritten hilft Ihnen unsere Geschäftsstelle.

 

Das sind Ihre ersten Schritte hin zum erfolgreichen Projekt:

  1. Erste Beratung zwischen dem Ideengeber und dem LAG-Management. Dabei erfolgt eine Einschätzung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee. Die unten stehende Projektkurzbeschreibung, die die erste schriftliche Fixierung der Idee darstellt, erfolgt im Idealfallvor dem ersten Gespräch. Danach folgt die Kontaktaufnahme mit unserem LEADER-Koordinator.

  2. Ausarbeitung des Projekts: Gemeinsam sucht man anch nach eventuell notwendigen weiteren Projektpartnern. Es wird  eine ausführliche Projektbeschreibung angefertigt, zu der auch ein Kosten- und Finanzierungsplan gehört. Das passiert  in enger Abstimmung mit dem LAG-Management und der LEADER-Koordinator am Amt für ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Nördlingen.

  3. Vorstellung des Projekts. Der Projektträger stellt sein Projekt dem Lenkungsausschuss der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vor. Sind die Projektauswahlkriterien der LAG Wittelsbacher Land e. V. erfüllt, wird das Projekt zur Förderung vorgeschlagen. Dieser Beschluss ist die zentrale Voraussetzung für die Antragstellung.

  4. Einreichung des LEADER-Förderantrags am AELF Nördlingen

  5. Zuwendungsbescheid durch das AELF Nördlingen

  6. Umsetzung des Projekts: Erst jetzt dürfen Aufträge vergeben werden.

  7. Abrechnung des Projekts durch Einreichung des Zahlungsantrags am AELF Nördlingen und Auszahlung der Fördermittel durch das AELF Nördlingen.

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