Schriftliches Umlaufverfahren zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder des Wittelsbacher Land e.V.,
damit der Verein bzw. die Geschäftsstelle handlungsfähig bleibt, holten wir auf Basis des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - §5 Vereine und Stiftungen“ die ausstehenden Beschlüsse schriftlich ein.

Alle Mitglieder erhalten die Unterlagen schriftlich und sind aufgerufen, ihre Stimme bis zum 27.11.2020 abzugeben.

Herzlichen Dank für Ihre Beteiligung!

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