Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ - Fördergelder für kleinere Projekte

Der Wittelsbacher Land Verein bietet ab sofort über das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ Unterstützung für Kleinprojekte. Dieses fördert Vereine, Gruppen, Privatpersonen und Unternehmen, die sich für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Weiterentwicklung des Landkreises Aichach-Friedberg einsetzen. Sie können Zuschüsse für Vorhaben bis zu einem Volumen von 2.500 Euro beantragen und damit ihren Eigenanteil reduzieren – im besten Falle auf nur mehr 19 Prozent der Kosten. 40.000 Euro können insgesamt bis 2022 abgerufen werden. Ausgegeben wird das Geld für Kleinprojekte, die die Entwicklungsziele des Vereins unterstützen. Das sind Kultur und Tourismus, die regionale Wirtschaft, Energie- und Umweltvorhaben, Landschaftsentwicklung und das soziale Gemeindeleben. 

Ziel des Projekts ist es, bürgerschaftliches Engagement auf möglichst unbürokratischem Weg zu fördern sowie die Anerkennung und Wertschätzung des Ehrenamts zu steigern – insgesamt ist es ein extrem niederschwelliges Angebot, welches das Ehrenamt fördert. Gerade in Zeiten von Corona, halten wir es für besonders wichtig, das Ehrenamt und Bürgerengagement zu unterstützen.

 Ablauf des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“

  • Das LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ wird von der LAG beantragt. Die LAG ist somit Projektträger und Zuwendungsempfänger für das Projekt.
  • Für die Einzelmaßnahmen lokaler Akteure, die die LAG durch das Projekt unterstützt, gibt es jeweils: 
    • eine formlose Anfrage des lokalen Akteurs an die LAG (keinen Förderantrag)
    • eine Entscheidung der LAG über die Anfrage
    • eine Zielvereinbarung der LAG mit dem lokalen Akteur
    • sowie einen Nachweis des lokalen Akteurs für die Durchführung der Einzelmaßnahme.
  • Die lokalen Akteure erhalten ihren Zuschuss direkt von der LAG. Die LAG rechnet die förderfähigen Ausgaben, die den lokalen Akteuren entstanden sind, dann ihrerseits mit der LEADER-Bewilligungsstelle ab.

 Antragsberechtigte Akteure

Folgende Akteursgruppen können einen Antrag stellen: Vereine, Privatpersonen, Verbände, sonstige bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Unternehmen (bürgerschaftliches Engagement muss nachgewiesen werden)

Fördersatz

Die maximale Fördersumme von 2.500 € vor. Als Mindestfördersumme werden 500 € vorgeschlagen, um eine Verhältnismäßigkeit zum Verwaltungsaufwand zu gewährleisten. Es findet eine komplette Übernahme der Nettokosten der einzelnen Maßnahmen, sofern sie nicht über die maximale Fördersumme hinausgehen. Die Maßnahmenträger müssen die Mehrwertsteuer als Eigenmittel in die Maßnahme einbringen.

Rechenbeispiel:

Gesamtkosten (brutto) 2.380 €

Gesamtkosten (netto) 2.000 €

Geförderte Kosten (netto) 2.000 €

LEADER-Förderung (90%) 1.800 €

LAG-Zuschuss    200 €

Eigenmittel Maßnahmenträger:    380 €

 

Beratungstermin vereinbaren

Akteure erhalten den Zuschuss direkt von der LAG Wittelsbacher Land. Sprechen Sie uns an: david.hein@wittelsbacherland-verein.de oder telefonisch unter 08251/ 86 505010.

Übersicht Grundregeln Bürgerengagement

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