Fotowettbewerb: Lieblingsorte im Wittelsbacher Land
Teilnahmebedingungen
Haben Sie es schon bemerkt? Auf der letzten Seite unseres Wittelsbacher Land Journals zeigen de Gewinner des letzten Fotowettbewerbs ihren Lieblingsort. Und jetzt sind Sie dran! Zeigen Sie uns Ihren Lieblingsort im Wittelsbacher Land! Mit ein wenig Glück wird Ihr Bild in der nächsten Ausgabe des Wittelsbacher Land Journals veröffentlicht.
Was gibt es zu gewinnen? Für jedes Bild, das veröffentlicht wird, gibt es einen Gutschein für die Spezialitätenwirte im Wert von 25,- EUR (maximal 4 Stück).
Wie nehme ich teil? Laden Sie Sie ein Bild Ihres Lieblingsorts im Wittelsbacher Land bis zum 15.10.2024 in die Kommentare des entsprechenden Posts auf Facebook oder Instagram hoch oder senden Sie Ihr Bild an info@wittelsbacherland-verein.de
Wichtig! Die Bilder müssen unbedingt Angaben zu dem Urheber/der Urheberin des Fotos enthalten.
Teilnahmebedingungen Wittelsbacher Land e.V. Facebook Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird vom Wittelsbacher Land e.V. veranstaltet. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Gewinnspiel beginnt am 06.05.2024; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 15.10.2024 um 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch die persönliche Eintragung des Teilnehmers/der Teilnehmerin zulässig. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Wir behalten uns in diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen den Ausschluss der betreffenden Teilnehmer vor.
Alle Teilnehmer sind damit einverstanden, dass ihr Bild im Falle eines Gewinns im Wittelsbacher Land Journal abgedruckt wird.
Mehrere Kommentare desselben Facebook/Instagram-Nutzers und/oder derselben Person werden als eine Teilnahme am Gewinnspiel gewertet. Eine Jury beurteilt die eingegangenen Kommentare nach Authentizität und Kreativität und wählt daraufhin die Gewinner des Gewinnspiels nach eigenem Ermessen aus. Hierfür werden alle „Facebook- und Instagram-Namen“ der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Adressdaten werden später nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, und Widerrufsrechte zu.
Gewinnbeschreibung
Zu gewinnen gibt es einen Gutschein der Spiezialitätenwirte im Wert von 25 EUR (maximal 4 Gewinne)
Die Gewinner haben sich bis zum 15.11.2024 um 23:59 Uhr zurückzumelden und ihre Anschrift für den Versand des Gewinns mitzuteilen.
Die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspiel direkt auf unserer Facebook- und/oder Instagram-Seite der Direktnachricht benachrichtigt. Die Gewinner werden in dieser Direktnachricht aufgefordert, ihre Adresse für den Gewinnversand per Facebook-Direktnachricht an Wittelsbacher Land e.V. zur Verfügung zu stellen. In dem Fall, dass sich ein Gewinner nicht bis zum 15.11.2024 um 23:59 Uhr mit Wittelsbacher Land e.V. in Verbindung setzt, verfällt der Gewinn und der Gewinner verliert seinen Anspruch auf eine Übersendung des Gewinns. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
Der Wittelsbacher Land e.V. ist berechtigt, die persönlichen Daten an Dritte zu übermitteln, um eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Wittelsbacher Land e.V. wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet Wittelsbacher Land e.V. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Wittelsbacher Land e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Wittelsbacher Land e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Wittelsbacher Land e.V. von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.
Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Ausschluss des Rechtswegs; Änderungsrecht
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Wittelsbacher Land e.V. unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Keine Beteiligung von Facebook und Instagram an dem Gewinnspiel
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook und Instagram unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der Wittelsbacher Land e.V.. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Facebook zu richten, sondern an denWittelsbacher Land e.V.. Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Facebook.
Impressum des GewinnspielveranstaltersDas Impressum des Gewinnspielveranstalters ist über folgenden Link abrufbar: https://www.wittelsbacherland-verein.de/impressum.html
Diese Teilnahmebedingungen wurden mit www.lykeup.de erstellt.