Dokumentation schriftliches Umlaufverfahren zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder des Wittelsbacher Land e.V.,
damit der Verein bzw. die Geschäftsstelle handlungsfähig bleibt, holten wir auf Basis des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - §5 Vereine und Stiftungen“ die ausstehenden Beschlüsse schriftlich ein.
Am vergangenen Dienstag, 28. April, endete die Teilnahmefrist am Verfahren und wir dürfen uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Beteiligung bedanken. Hier können Sie sich über die Ergebnisse der Abstimmungen informieren:

Dokumentation schriftliches Umlaufverfahren zur Mitgliederversammlung

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