29. Mitgliederversammlung entfällt

Sehr geehrte Mitglieder des Wittelsbacher Land e.V., 

leider können wir aufgrund der Unabsehbarkeit in der aktuellen Situation nicht verbindlich planen, wann die abgesagte Mitgliederversammlung vom 17.03.2020 nachgeholt werden kann. Daher haben wir in Absprache mit unserem 1. Vorsitzendem, Landrat Dr. Metzger, entschieden, die Mitgliederversammlung nicht nachzuholen. Die für den 9. Juni vorgesehene 30. Mitgliederversammlung bleibt nach wie vor für dieses Datum terminiert. 

Damit der Verein bzw. die Geschäftsstelle handlungsfähig bleibt, holen wir auf Basis des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - §5 Vereine und Stiftungen“  die anstehenden Beschlüsse ausnahmsweise schriftlich ein.

Demnach ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, und bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Aus diesem Grunde möchten wir Sie dringend bitten, per Umlaufverfahren bis zum 28. April die - an alle Mitglieder verschickten -  fünf Formulare zur Abstimmung auszufüllen und uns per Mail, Fax oder auf dem Postweg zurückzusenden.

Als Grundlage für ihre Entscheidungen haben alle Mitglieder die Sitzungsunterlagen, den Kassenbericht und die Haushaltsaufstellung erhalten. 

Vielen Dank für Ihre (sehr wichtige) Beteiligung!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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